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Zum Ende der Seite springen Mazedonische Firma
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Mazedonische Firma Jessica 28.01.2008 15:40
 RE: Mazedonische Firma Antonia Thien 29.01.2008 10:50

Autor
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Jessica   Zeige Jessica auf Karte Jessica ist weiblich
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Achtung Mazedonische Firma

Hallo zusammen,

heute war ein Herr bei mir, der für eine mazedonische Firma eine Zweigniederlassung anmelden möchte.

Die Firma hat in Deutschland einen Werkvertrag über 1 Jahr geschlossen. Die gesamte Organisation, Versicherung, Bezahlung etc. wird von Mazedonien aus geregelt. Die Mitarbeiter erhalten ein Visum und wohnen für das Jahr in Deutschland.

Die Gesellschaftsform nennt sich "DOO" und ist mit der deutschen GmbH vergleichbar.

Jetzt aber meine Frage:
Ist diese Gesellschaftsform bei uns zugelassen und wenn ja...welche Unterlagen muss ich mir einreichen lassen? Weißnicht

Über eine rasche Antwort würde ich mich sehr freuen!!!

Danke

Gruß
Jessica
1 28.01.2008 15:40 Jessica ist offline E-Mail an Jessica senden Beiträge von Jessica suchen
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Antonia Thien   Zeige Antonia Thien auf Karte Antonia Thien ist weiblich
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RE: Mazedonische Firma

Hi,

die DOO ist in der Tat mit der GmbH vergleichbar. Entscheidungsträger ist die Generalversammlung mit einem oder mehreren Direktoren.

Da Mazdonien nicht zur EU gehört, sind die Mazedonier in Deutschland nicht den Inländern gleichgestellt, d.h. die ausländerrechtlichen Beschränkungen gelten. Mazadonien hat zwar mit der EU ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen geschlossen, das 2005 in Kraft getreten ist, ich nehme aber trotzdem an, dass die Vorschriften für Nicht-EU-Ausländer anzuwenden sind:

Ausländische juristische Personen können in Deutschland Zweigniederlassungen errichten oder Tochterunternehmen gründen. Soll eine unselbständige Zweigstelle gegründet werden, ist diese unter Vorlage des übersetzten und beglaubigten Handelsregisterauszuges des Heimatstaates (um die Hauptniederlassung nachzuweisen) von einer bevollmächtigten Person (Nachweis) bei der Gewerbebehörde anzumelden. Wird eine Zweigniederlassung gegründet, ist diese zusätzlich in notariell beglaubigter Form beim Handelsregister anzumelden (§ 13 e HGB).

Wird die Niederlassung von einem Ausländer geleitet, muss dieser die ausländerrechtlichen Voraussetzungen erfüllen (Aufenthaltsgenehmigung). Dies gilt auch für die ausländischen Arbeitnehmer.

Viele Grüße
A. Thien
16 29.01.2008 10:50 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
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